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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (ProdHaftG-E)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, den ProdHaftG-E, veröffentlicht. Der ProdHaftG-E soll das deutsche Produkthaftungsrecht zum ersten Mal seit 1989 reformieren und in Deutschland die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 (Product Liability Directive - PLD) umsetzen. Ziel ist es, die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern und weiteren Akteuren für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden, neu zu regeln. Die Neuerungen in der PLD bzw. im ProdHaftG-E enthalten insbesondere prozessuale Instrumentarien, die zu deutlichen Haftungsverschärfungen für Wirtschaftsakteure führen werden.

Kernfragen unserer Mandanten

1) Ab wann gilt das neue ProdHaftG?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die PLD bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat mit der Veröffentlichung des ProdHaftG-E den ersten Schritt in Richtung der Umsetzung der PLD in deutsches Recht gemacht. Der ProdHaftG-E sieht vor, dass das neue ProdHaftG am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt und damit für Produkte gilt, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

2) Was sind die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum alten ProdHaftG?

Der ProdHaftG-E setzt die PLD in den wesentlichen Punkten vollumfänglich in nationales Recht um. Der ProdHaftG-E führt zu deutlichen Haftungsverschärfungen, insbesondere weil:

  • er für noch mehr Produkte gilt und höhere Sicherheitserwartungen auflistet;
  • er weitere Akteure in die Haftung einbezieht;
  • er neue Pflichten zur Offenlegung von Beweismitteln vorsieht;
  • er neue Regelungen zu Beweislasterleichterungen vorsieht, insbesondere gesetzliche Vermutungen über das Vorliegen eines Fehlers und/oder der Kausalität aufstellt;
  • er die Arten von erstattungsfähigen Schäden erweitert;
  • er unter bestimmten Umständen ein Erlöschen von Ansprüchen erst nach 25 Jahren vorsieht.

3) Was sind die nächsten Schritte?

Der ProdHaftG-E wurde bereits an die Verbände und Länder versandt. Interessierte Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Oktober 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden dann auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

4) Gibt es jetzt bereits Handlungsbedarf  für Unternehmen?

Ja. Es gibt verschiedene Strategien zur Minimierung des Produkthaftungsrisikos, die Unternehmen bereits jetzt umsetzen können, um den bevorstehenden Haftungsverschärfungen entgegenzuwirken. Unser Global Products Law Team bei Hogan Lovells unterstützt Sie gerne.

 

Verfasst von Ina Brock, Sebastian Polly, und Matthias M. Schweiger. 

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