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Beratungsschwerpunkt

Kartellrechtliche Selbstanzeigen

Eine Selbstanzeige bei den Kartellbehörden, auch als "Kronzeugenantrag" bezeichnet, kann ein Mittel zur Vermeidung oder Reduktion einer drohenden Geldbuße sein. Was sollten Sie also tun, wenn Sie ein Kartell in Ihrer Branche vermuten?
Timing und Strategie sind in dieser schwierigen Situation entscheidend. Da...

Eine Selbstanzeige bei den Kartellbehörden, auch als "Kronzeugenantrag" bezeichnet, kann ein Mittel zur Vermeidung oder Reduktion einer drohenden Geldbuße sein. Was sollten Sie also tun, wenn Sie ein Kartell in Ihrer Branche vermuten?
Timing und Strategie sind in dieser schwierigen Situation entscheidend. Da regelmäßig nur dem ersten Kronzeugen volle Immunität gewährt wird, muss ein schnelles Vorgehen mit den möglichen Nachteilen der Aufdeckung eines Kartells abgewogen werden. Dabei können internationale Kartelle die Stellung von Kronzeugenanträgen in mehreren Jurisdiktionen erfordern.
Für einen effektiven Kronzeugenantrag benötigen Sie daher eine globale Strategie. Dies umfasst die Überlegung, ob, wann, wo und wie Sie mit den Behörden kooperieren wollen sowie die Abwägung von Vor- und Nachteilen. Wir haben erfolgreich international führende Unternehmen bei diesen entscheidenden Fragen unterstützt. Gemeinsam finden wir auch für Sie die passende Strategie.

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